"Transparenz schafft Vertrauen"

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben Akteure aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft zehn Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Hierzu hat sich die DLRG gern verpflichtet:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG)
Im Niedernfeld 1-3 | 31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723/955-0 | Fax: 05723-955509
E-Mail: bgf@bgst.dlrg.de

Eingetragen im Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Vereins-Register-Nr.: VR 24198 B

Gründungsjahr: 1913

Sitz: Berlin

Vertretungsberechtigter Vorstand: 
Präsidentin: Ute Vogt | Vizepräsidenten: Dr. Dirk Bissinger | Hans-Hermann Höltje | Jörn H. Linnertz |  Vizepräsidentin: Anika Flöte

 
2. Satzung und Ziele
 
3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die DLRG ist wegen Förderung der Rettung aus Lebensgefahr nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stadthagen, Steuernummer 44/200/71175 vom 24.03.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zu dem Zweck der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr verwendet wird.

 
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Die DLRG ist ein ehrenamtlich und demokratisch geführter Verein. Er wird durch wenige hauptamtliche Kräfte unterstützt, die die in den Gremien getroffenen Vorgaben umsetzen.

 
5. Bericht über die Tätigkeiten
 
6. Personalstruktur

Die DLRG-Bundesgeschäftsstelle hatte im Jahr 2022 insgesamt 94 Vollzeitangestellte, 47 Teilzeitbeschäftigte und 111 Bundesfreiwilligendienstleistende.

 
7. Mittelherkunft
 
8. Mittelverwendung

 

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Die DLRG ist Mitglied im Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BfS), einem wirtschaftlichen Verein. Darüber hinaus gibt es keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.

 

10. Zuwendungen, die mehr als 10 % der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen

Es gibt keine Zuwendungen, die 2021 insgesamt mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachten.

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