Deine Testamentsspende kann Leben retten

Viele Menschen berücksichtigen neben ihrer Familie, ihren Freundinnen und Freunden auch eine Hilfsorganisation in ihrem Testament. Sie wollen mit einer Testamentsspende nach ihrem Tod Gutes zu tun und so der Gesellschaft etwas zurückgeben. Auch du kannst spenden und Spuren hinterlassen.

Entscheidest du dich dafür, die DLRG in deinem Nachlass zu berücksichtigen, rettest du nachhaltig Menschenleben. Damit du deinen Nachlass genau so regeln kannst, wie du es dir vorstellst, unterstützen wir dich gern bei deiner Entscheidung. Du kannst uns jederzeit unverbindlich kontaktieren.

 

Ansprechpartnerin Fördern, Stiften und Vererben

Für alle Fragen oder Anmerkungen zu den Themen Fördern, Stiften und Vererben stehe ich gern zur Verfügung.

Bettina Müller

Bereich Fördern, Stiften, Vererben

Alles zur Testamentsspende auf einen Blick

In unserem Erbschaftsratgeber erfährst du, worauf es bei einem Testament ankommt, was es mit der Erbschaftssteuer auf sich hat und wie du eine Testamentsspende festlegen kannst.

Lade dir den Ratgeber einfach kostenfrei herunter – und entscheide selbst, ob die Testamentsspende das Richtige für dich ist.

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Mit einem Testament legst du fest, was mit deinem Erbe passiert

Nur mit einem Testament kannst du bestimmen, was nach deinem Tod mit deinem Erbe passieren soll und hast Gewissheit, dass dein letzter Wille erfüllt wird. Ohne Testament entscheidest nicht du, sondern das Gesetz darüber, was mit deinem Nachlass geschieht. Die Entscheidung für ein Testament ist damit auch eine Entscheidung für einen selbstbestimmten Nachlass.

Setz dich daher am besten frühzeitig mit deiner Nachlassregelung auseinander – und wenn du magst, kannst du auch darüber nachdenken, eine gemeinnützige Organisation zu bedenken. 

Mit einer Testamentsspende hinterlässt du auch nach deinem Tod Spuren – und bewirkst nachhaltig Gutes

Mit einer Testamentsspende bedenkst du im Erbfall eine gemeinnützige Organisation und spendest einen Teil deines Vermächtnisses. Wie viel, das entscheidest du für dich ganz persönlich: Hältst du in deinem Testament zum Beispiel fest, dass 5 Prozent deines Vermögens an eine bestimmte gemeinnützige Organisation gespendet werden sollen, gehen bei einer Erbschaft von 50.000 Euro 2.500 Euro an deine ausgewählte Organisation.

Ein Beitrag in deinem Sinne: verschiedene Formen der Testamentsspende

Grundsätzlich hast du verschiedene Möglichkeiten, eine gemeinnützige Organisation in deinem Testament zu berücksichtigen.

 

Vererben

Bedenkst du eine gemeinnützige Organisation als Erbe, wird sie zu deinem Rechtsnachfolger. Das bedeutet auch: Sie muss für alle Verbindlichkeiten einstehen und deinen Nachlass regeln, also zum Beispiel dafür sorgen, dass alle Vermächtnisnehmer ihren Teil des Erbes erhalten.

Die DLRG als Erbe einsetzen

Möchtest du die DLRG als Erben bestimmen, nimm bitte vorab Kontakt zu uns auf. So können wir sicherstellen, dass wir all deine Wünsche berücksichtigen und deinen Nachlass in deinem Sinne regeln können.

 

Vermachen

Ein Vermächtnis – manchmal auch Legat genannt – meint die Zuwendung von einzelnen Vermögensteilen, zum Beispiel Bargeld, Immobilien oder Sachgegenstände.

Möchtest du etwas vermachen, ist es wichtig, dass du in deinem Testament festlegst, wer Erbe und wer Vermächtnisnehmer ist – wer sich also um deine Nachlassabwicklung kümmert und wer ein bestimmtes Vermächtnis erhält.

Die DLRG als Vermächtnisnehmer bedenken

Möchtest du uns einen Teil deines Vermögens vermachen, kannst du gern vorab Kontakt zu uns aufnehmen. Wir bieten dir an, dich unverbindlich bei deiner Testamentserstellung zu unterstützen.

 

Stiften

Normalerweise werden Stiftungen zu Lebzeiten gegründet. Du kannst aber auch nach deinem Ableben eine Stiftung gründen. Das Besondere an einer Stiftung: Sie verfolgt einen bestimmten, langfristigen Zweck – dein Geld wirkt also dauerhaft.

Für die DLRG stiften

Du kannst uns entweder mit einer Zustiftung oder mit einer eigenen Treuhandstiftung unterstützen. Gern unterstützen wir dich dabei, den richtigen Weg zu finden. 

 

Kontakt aufnehmen

Eine Testamentsspende an die DLRG rettet Leben

Seit der Gründung im Jahre 1913 und damit seit mehr als 100 Jahren setzen wir von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) uns für die Sicherheit im, am und auf dem Wasser sowie die Rettung vor dem Ertrinkungstod ein. Als größte Wasserrettungsorganisation Deutschlands und der Welt haben wir uns verschiedene Kernaufgaben auf die Fahne geschrieben:

• Aufklärung und Information
• Ausbildung im Schwimmen und Rettungsschwimmen sowie
• Einsatz im Wasserrettungsdienst

All unsere Retter sind ehrenamtlich im Einsatz. Sie bekommen also keinen Lohn für das, was sie leisten. Für ihre tägliche Arbeit sind sie jedoch auf Spenden angewiesen. Denn nur durch Spenden kann die DLRG die Ausrüstung für die Einsätze finanzieren und dafür sorgen, dass alle Retter jederzeit auf dem neuesten Stand sind. 

Nur durch Menschen wie dich, die spenden möchten, können wir Leben retten.

Ich möchte mich beraten lassen

Übrigens sind wir als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit. Jeder Euro kommt also wirklich an.

Fragen und Antworten rund ums Testament

Nach der gesetzlichen Erbfolge erben nach deinem Tod deine „Blutsverwandten“ und dein Ehepartner beziehungsweise eingetragener Lebenspartner. Auch nicht eheliche Kinder und adoptierte Kinder zählen zu den gesetzlichen Erben. Solltest du kein Testament angefertigt haben, so erbt dein Ehepartner die eine Hälfte (50 %) des Vermögens und deine Kinder zu gleichen Teilen die zweite Hälfte (25 %). Sollte ein Kind bereits verstorben sein, so erben die Enkel. Falls es so sein sollte, dass keine Kinder existieren, dann erhöht sich das Erbe deines Ehepartners auf drei Viertel (75 %). Den Rest erben dann die Verwandten 2. Ordnung. Hierbei handelt es sich um die Geschwister oder Eltern und danach um deren Kinder. Sollte es keine Angehörigen geben, dann erbt der Staat.

Soll letzteres nicht eintreten, dann ist es wichtig, dass du ein Testament anfertigst. 

In dieser Grafik siehst, wie die Erbverhältnisse gesetzlich vorgesehen sind.

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Im Testament können sowohl Erben eingesetzt werden, als auch einzelne Vermächtnisnehmende benannt werden. Der Hauptunterschied liegt dabei im Umfang des Nachlasses:

  1. Erbschaft: Als Erbschaft wird im deutschen Erbschaftsrecht das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person bezeichnet. Der Erbe beziehungsweise die Erbengemeinschaft ist Rechtsnachfolger des Erblassers. Erben müssen die Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers einstehen, sind jedoch nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen.  
  2. Vermächtnis: Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines einzelnen Vermögensvorteils im Todesfall. Beim Vermächtnis ist also klar definiert, welche Gegenstände oder finanzielle Zuwendungen dem Vermächtnisnehmenden übertragen werden.

Ein weiterer Unterschied: Das Vermächtnis muss gegenüber den rechtmäßigen Erben eingefordert werden. Ist im Testament nicht festgelegt, wann das Vermächtnis herausgegeben werden soll, bestimmt der Erbe beziehungsweise die Erbengemeinschaft, wann es herausgegeben wird.

Gut zu wissen: Auch ein Erbe kann ein zusätzliches Vermächtnis erhalten. So kann die geliebte Uhr zum Beispiel einem Erben hinterlassen werden.

 

Grundsätzlich hast du zwei Möglichkeiten, ein Testament zu errichten:

  1. Du verfasst es eigenhändig, handschriftlich.
  2. Du verfasst es mithilfe eines Notars.

 

Das eigenhändig verfasste Testament

Das handschriftliche Testament ist die einfachste und gängigste Art. Es hat den Vorteil, dass du es ohne Aufwand und Kosten jederzeit ändern oder ergänzen kannst. Damit es Gültigkeit besitzt, muss es vollständig handschriftlich verfasst werden und in Form sowie Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen:

  1. Die Überschrift „Mein Testament“ macht auf den ersten Blick deutlich, worum es sich handelt.
  2. Auf dem Testament musst du auch das Datum und den Ort angeben, an dem du das Testament verfasst hast.
  3. Die Unterschrift muss aus deinem vollen Vor- und Nachnamen bestehen. Sie schließt das Testament ab.

Ganz wichtig: Achte darauf, deinen letzten Willen klar und eindeutig zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

Ein Formulierungsbeispiel:

Mein Testament

Ich, Manfred Mustermann, geb. am 20.10.41 wohnhaft Hauptstr. 12 in 12345 Musterhausen bestimme:

  1. Alle meine bisherigen Testamente hebe ich hiermit vollständig auf.
  2. Als Erben setze ich zu gleichen Teilen ein: Meinen Neffen (Name, Adresse), meine Nachbarin (Name, Adresse), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (Adresse).

Manfred Mustermann,

Musterstadt, Datum

 

Das notarielle Testament

Möchtest du sichergehen, dass dein Testament eindeutig und rechtsgültig ist, solltest du einen Notar in Anspruch nehmen. Bei einem notariellen Testament sind Gebühren zu entrichten, die sich nach dem Wert deines Vermögens richten. Ein solches Testament wird anschließend beim örtlichen Amtsgericht verwahrt. Dort wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 75 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer erhoben.

Es gibt keine Vorschrift, wo du dein Testament aufbewahren musst. Achte darauf, dein Testament an einem sicheren Ort aufzubewahren, an dem es jemand finden kann. Informiere eine vertrauenswürdige Person über den Aufenthaltsort deines Testaments.

Um dein Testament vor Verlust oder Fälschung zu schützen, kannst du es auch beim Nachlassgericht aufbewahren lassen. So gehst du sicher, dass dein Testament auf jeden Fall gefunden wird.

Um die DLRG mit einer Spende zu unterstützen, musst du ein Testament verfassen. Ein Testament kannst du entweder handschriftlich oder mit Hilfe eines Notars verfassen. Eine neue genaue Anleitung findest du in unserem Erbschaftsratgeber.

Achte darauf, dein Anliegen konkret zu formulieren. Vermeide in deinem Testament daher unkonkrete Formulieren wie „Mein Geld soll einer gemeinnützigen Organisation zugutekommen.“

Formuliere stattdessen klar und deutlich, zum Beispiel: „20 Prozent meines Vermögens sollen der DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. zugutekommen“.

Das Testament muss außerdem vollständig handschriftlich verfasst werden, wenn es ohne einen Notar aufgesetzt wird.

Ja, du kannst dein Testament jederzeit ändern und neu verfassen. Was genau du bei einer Änderung beachten solltest, erfährst du im Erbschaftsratgeber der DLRG.

Weitere Spendenmöglichkeiten

Gemeinsam Leben retten

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und benötigen Spendengelder, damit wir unsere Arbeit weiterhin professionell ausführen können. Wir arbeiten ehrenamtlich und ausschließlich in unserer Freizeit. Du kannst dich hier über weitere Spendenmöglichkeiten informieren - darunter z.B. die Großspende oder Stiftungen.

Mehr dazu

Fragen und Antworten rund um die Testamentsspende

Neben der Möglichkeit, Familie, Freundinnen und Freunde im Testament zu bedenken, kannst du auch einer gemeinnützigen Organisation einen bestimmten Geldbetrag vermachen – genau das ist eine Testamentsspende.

Im Unterschied zur herkömmlichen Spende legst du die Testamentsspende als im Testament fest und spendet erst nach deinem Ableben. So hast du die Chance, auch nach dem Tod Spuren zu hinterlassen und Leben zu retten.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufige Beweggründe sind:

  • Die Person möchte etwas zurückgeben.
  • Die Person möchte ein Zeichen setzen und etwas Bleibendes hinterlassen.
  • Die Person hat keine Angehörigen oder die Angehörigen sind bereits versorgt.

Ja, viele Menschen bestimmen in ihrem Testament ihre Angehörigen als Erben und vermachen der gemeinnützigen Organisation einen Teil des Vermögens.

Um die DLRG mit einer Spende zu unterstützen, musst du ein Testament verfassen. Ein Testament kannst du entweder handschriftlich oder mithilfe eines Notars verfassen. Eine neue, genaue Anleitung findest du in unserem Erbschaftsratgeber.

Am besten ist es, wenn du uns über deine Testamentsspende schon zu Lebzeiten informierst – es ist allerdings keine Pflicht und auch nicht nötig, damit wir von deiner Großzügigkeit erfahren. Falls du uns vorab nicht informiert hast, informiert uns das Nachlassgericht nach der Eröffnung des Testaments.

Wir setzen grundsätzlich alle Spenden dort ein, wo sie am dringendsten benötigt werden. So stellen wir sicher, dass unsere Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer zu jeder Zeit ihrer wichtigen Arbeit nachgehen können.

Möchtest du, dass deine Spende für einen bestimmten Bereich eingesetzt wird, nimm Kontakt zu uns auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Ja, denn jeder Euro hilft, Menschenleben zu retten. Es ist egal, wie hoch deine Testamentsspende ausfällt. Mit jedem Betrag erhöhst du die Sicherheit im, am und auf dem Wasser.

Nein, anders als viele andere Organisationen verzichten wir darauf, einen pauschalen Verwaltungsbetrag von den eingegangenen Spenden abzuziehen. Als gemeinnützige Organisation sind wir außerdem von der Erbschaftssteuer befreit. Damit kommt auch wirklich jeder Euro dort an, wo er gebraucht wird.

Nein, die DLRG e.V. ist vom Finanzamt als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt und muss deshalb keine Erbschaftssteuer zahlen. So kommt das von dir vererbte Vermögen ohne Abzüge unseren Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern und ihrer lebensrettenden Arbeit zugute.

Möchtest du die DLRG bedenken, gib folgende Adresse an:

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG)

Im Niedernfeld 1-3

31542 Bad Nenndorf

Mit deinem Nachlass sorgst gemeinsam mit uns für Sicherheit am, im und auf dem Wasser. Dank unserer zahlreichen Förderer und Fördererinnen können wir Rettungsmaterialien anschaffen, unseren Retternachwuchs ausbilden und unsere ehrenamtlichen Retterinnen und Retter regelmäßig weiterbilden – damit sie Leben retten können.

Unsere wichtigsten Aufgaben sind:

  • Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung
  • Aufklärung über Wassergefahren
  • Wasserrettungsdienst

Jedes Jahr retten wir Hunderte Menschen vor dem Ertrinken. Mit einer Testamentsspende an die DLRG hilfst du, für mehr Sicherheit in unserer Gesellschaft zu sorgen.

Ja, wir unterstützen dich gerne und sorgen dafür, dass dein letzter Wille umgesetzt wird.

Geprüfte Transparenz

Die DLRG ist Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V. und gehört zu den ersten Organisationen, die dessen neues Spendenzertifikat am 01. Juni 2023 erhalten haben. Das neue Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. ist das einzige Prüfverfahren in Deutschland, bei dem Wirtschaftsprüfer die Qualitätskontrolle des Spendenzertifikats übernehmen. Die jeweils für drei Jahre gültige Verleihung belegt, dass die DLRG mit den ihr anvertrauten Geldern verantwortungsvoll und transparent im Sinne der angegebenen Ziele und Regeln umgeht.

DLRG Spender

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Wir finden, dass ein Menschenleben nicht mit Geld aufzuwiegen ist, trotzdem brauchen wir es, um spezielle Ausrüstung, Boote und Grund- und Weiterbildung unserer Retter zu finanzieren. Ob in regelmäßigen Intervallen oder einmalig, deine Spende zählt und macht dich zu unserem Helden.

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